Wichtige Beschlüsse vom Vorstand und der Mitgliederversammlung
Mitgliedsbeiträge (Stand: Februar 2023) | |
Kinder unter 18 Jahren | 2,00 Euro |
Erwachsene | 4,00 Euro |
Familienbeitrag | 10,00 Euro |
Aufwandsentschädigungen
Aufwandsentschädigung für jugendliche Kampfrichter (Beschluss vom 12.03.2009)
Jugendliche Kampfrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung von 10€ bei Wettkampfdauer bis 4 Stunden, 20€ bei Wettkampfdauer von 4-8 Stunden.
Wettkampfbetreuungspauschale (Beschluss vom 11.04.2013)
Für Wettkampfbetreuung im Kinder- und Jugendbereich erhalten ÜL eine Wettkampfbetreuungspauschale von 10€ bei Wettkampfdauer bis zu 4 Std., 20€ bei Wettkampfdauer von 4-8 Std.
Helfer erhalten bei im Vorfeld durch den ÜL gestelltem Antrag eine Wettkampfbetreuungspauschale von 5€ (bis 4 Std.) bzw. 10€ (bis 8 Std).
Ausleihe von MTV-Inventar
Ausleihe von MTV-Inventar (Beschluss vom 23.07.2015)
MTV-Inventar soll nur gegen Ausleihgebühr und über ein Vorstandsmitglied ausgeliehen werden. Das Vorstandsmitglied, das den „Ausleihantrag“ angenommen hat, ist für die Ausgabe und ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Der Aufbau von Faltpavillons sollte begleitet werden, um Schaden zu vermeiden. Die Ausleihe von MTV-Inventar ist immer mit Michael Wendt abzusprechen und wird von ihm verwaltet.
Als Ausleihgebühr wird festgelegt:
20€ für großen Pavillon,
10€ für kleinen Pavillon,
3,50€ für Bierzeltgarnitur
Vorstandsmitglieder und Übungsleiter erhalten 50% Rabatt
Beschaffung von Sportbekleidung
Zuschuss für einheitliche Sportbekleidung (Beschluss vom 11.12.2008)
Ein Zuschuss für die Anschaffung von einheitlicher Sportbekleidung in den Gruppen in Höhe von 10€ plus Beflockungskosten für jedes Mitglied kann beantragt werden. Dabei sind die jeweiligen Gruppenmitglieder namentlich aufzuführen.
Zusatzhinweis vom 22.10.2022:
Gemäß Bekleidungsrahmenvertrag mit Fa. Jako werden Zuschüsse für die Beflockung nur übernommen, wenn es sich um Sportbekleidung von Fa. Jako handelt, die über Fa. Sport-Kuck in Lindau beschafft wurde.
Ergänzungsbeschluss vom 28.11.2023:
Beflockungskosten bis max. 15 Euro werden vom MTV übernommen, darüber hinausgehende Kosten für eine personalisierte Beflockung müssen von der Gruppe bzw. den einzelnen Mitgliedern bezahlt bzw. dem MTV werden.
Ehrungen/Jubiläen
Ehrung für langjährige Mitgliedschaft (Beschluss vom 15.03.2018)
Vereinsmitglieder, werden für folgende ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein während der Mitgliederversammlung geehrt (beginnend frühestens ab dem 16. Lebensjahr):
25 jährige Mitgliedschaft
50 jährige Mitgliedschaft
60 jährige Mitgliedschaft
70 jährige Mitgliedschaft
80 jährige Mitgliedschaft
Die Jubilare werden schriftlich zur Mitgliederversammlung eingeladen.
Zuschuss für Gruppenjubiläum (Beschluss vom 12.02.2007)
Vereinsgruppen erhalten ab einem 20-jährigen Bestehen einen Vereinszuschuss (50,00€) zur Jubiläumsfeier (bei 20.,25.,30…..Bestehen)
Präsente zu besonderen Anlässen (Stand: 24.09.2021)
Vorstandsmitglieder erhalten bei runden Geburtstagen ein Geldgeschenk über 25€ als Anerkennung für geleistete Vorstandsarbeit.
Vereinsmitglieder erhalten ab dem 70. Lebensjahr alle 5 Jahre zum Geburtstag ein Präsent im Wert von ca. 12 Euro.
Vereinsmitglieder erhalten zur Hochzeit sowie zu einer Jubelhochzeit ein Geldgeschenk im Wert von 25 Euro.
Die Angehörigen eines verstorbenen Vereinsmitglieds erhalten einen einmaligen Bestattungszuschuss in Höhe von 30 Euro.
Fahrkostenerstattungen
Fahrkostenerstattung (Beschluss vom 10.11.2016):
MTV-Mitglieder können bei der Benutzung ihres privaten PKW für den MTV Förste eine Fahrkostenerstattung in Höhe von 0,25 Euro beantragen.
Fahrkosten werden für folgende Anlässe erstattet:
Transportfahrten für den MTV FörsteTeilnahme als Vertreter des MTV Förste an Tagungen und Besprechungen
Teilnahme als Vorstandsmitglied oder Übungsleiter an Schulungen und Lehrgängen
Teilnahme von erwachsenen Vereinsmitgliedern an Wettkämpfen im Umkreis von 50 km, deren Leistungen in offiziellen Bestenlisten einfließen bzw. als Qualifikationsleistung zur Teilnahme an Meisterschaften berechtigenTeilnahme von erwachsenen Vereinsmitgliedern an Meisterschaften, wenn die Teilnahme vor der Anmeldung zum Wettkampf vom Vorstand genehmigt wurde
Teilnahme von erwachsenen Vereinsmitgliedern an sonstigen Wettkämpfen, wenn die Teilnahme vor der Anmeldung zum Wettkampf vom Vorstand genehmigt wurde.
Fahrkostenerstattung für Ü-Leiter (Beschluss vom 06.07.2023):
Auswärtige Ü-Leiter erhalten ab einer Entfernung von 5 Kilometer eine Fahrkostenpauschale in Höhe von 3 Euro pro Übungseinheit.
Gleiches gilt für einen auswärtigen Ü-Leiter-Einsatz.
Startgelderstattungen
Startgelderstattung (Beschluss vom 10.11.2016):
Startgelder werden für folgende Anlässe erstattet:
Teilnahme von erwachsenen Vereinsmitgliedern an Wettkämpfen im Umkreis von 50 km, deren Leistungen in offiziellen Bestenlisten einfließen bzw. als Qualifikationsleistung zur Teilnahme an Meisterschaften berechtigenTeilnahme von erwachsenen Vereinsmitgliedern an Meisterschaften, wenn die Teilnahme vor der Anmeldung zum Wettkampf vom Vorstand genehmigt wurde
Teilnahme von erwachsenen Vereinsmitgliedern an sonstigen Wettkämpfen, wenn die Teilnahme vor der Anmeldung zum Wettkampf vom Vorstand genehmigt wurde.
Sofern bei der Wettkampfteilnahme von erwachsenen Vereinsmitgliedern Übernachtungen notwendig sind, werden max. 30,00 Euro pro Übernachtung gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten erstattet.
Ausnahme-Startgelderstattung (Beschluss vom 10.11.2016):
Fahrkosten und Startgelder für die Teilnahme von erwachsenen Vereinsmitgliedern an Breitensportveranstaltungen, Volksläufen und Wettkämpfen, deren Leistungen nicht in offizielle Bestenlisten einfließen bzw. nicht als Qualifikationsleistung zur Teilnahme an Meisterschaften berechtigen, werden nicht erstattet.
Übungsleiterentschädigungen
Übungsleiter erhalten Vergütung nach Qualifikation (Beschluss vom 23.05.2023):
ÜL-Assistenten: 9,00 €/Std.,
ÜL ohne Lizenz: 10,50 €/Std.,
ÜL mit Lizenz oder ÜL mit Zusatzqualifikation: 12,50 €/Std.,
Trainer im Kurssystem: 17,00 €/Std.,
Zuschuss für Gruppenveranstaltungen/Jahresabschlüsse:
Zuschuss für Jahresabschlüsse der Erwachsenengruppen (Beschluss vom 06.07.2023):
Jede Gruppe kann pro Jahr 50€ Zuschuss für eine Gruppenveranstaltung beantragen.
Zuschuss für Jahresabschlüsse der Kinder- und Jugendgruppen (Beschluss vom 24.10.2019):
Für Jahresabschlussveranstaltungen der Kinder- und Jugendgruppen kann ein Zuschuss in Höhe von 5 Euro pro teilnehmenden Kind bzw. Jugendlichen beantragt werden.